Seit Einführung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren in Sachsen-Anhalt wurden in der Stadt Halle bislang 1.535 Hunde in einem zentralen Register erfasst.
Es handelt sich dabei um Hunde, die nach dem 1. März 2009 geboren wurden und damit der Registrierungspflicht unterliegen. Die Halter müssen eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen und ihre Tiere mit einem speziellen Chip, einem sog. Responder, kennzeichnen lassen.
Wie die Zeitung SuperSonntag am 5. Februar berichtete, sind in Halle derzeit 135 Hunde als gefährlich eingestuft worden; 120 davon aufgrund ihrer Rasse und 15, die auffällig wurden und jetzt nur noch mit behördlicher Genehmigung gehalten werden dürfen.
Übrigens: die Hundehaftpflichtversicherung gibt es sowohl für "zahme" Hunde als auch sogenannte "Kampfhunde". Dabei sind die Prämien ab rund 40 Euro jährlich sehr gering, die Leistungen im Schadensfall dagegen enorm. Die Deckungssummen liegen meist zwischen 5 Millionen und 10 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden.