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Besonders bei Schnee und Eis ist die Haus- und Grundstückshaftpflicht-Versicherung außerordentlich wichtig für Immobilieneigentümer. Allgemein gilt zwar, dass der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft bzw. der WEG-Verwalter Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen und die Haftung insoweit teilweise abwälzen können, dass sie selbst nur noch dann haften, wenn sie keine Auswahl zuverlässiger Erfüllungsgehilfen, z. B. Mieter oder Hausmeisterdienst, getroffen oder den Winterdienst nicht ausreichend kontrolliert haben, was bei einem weiter entfernt wohnenden Eigentümer schon mal schwierig ist. Das neue Berliner Straßenreinigungsgesetz schließt generell eine Haftungsübertragung aus, d. h. der Eigentümer kann auf die Zuverlässigkeit seines beauftragten Winterdienstes nicht mehr vertrauen, da er immer selbst in der Verantwortung bleibt. Diese verschärfte Regelung, über deren Verhältnismäßigkeit man sich sicher streiten kann, wird - aus der Erfahrung heraus - nicht nur zur weiteren Erhöhung der Nebenkosten führen sondern wohl auch in anderen Ländern und Kommunen Schule machen. Tipp für Hausbesitzer und Grundeigentümer: Informieren Sie sich gründlich über Ihre Räum und Streupflicht.
Als Eigentümer einer eigenen Immobilie oder eines Grundstücks haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn zum Beispiel die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden.
Darunter fällt auch die Vernachlässigung der Räum- und Streupflichten. Eine Haus- und Grunstückshaftpflicht-Versicherung ist daher unverzichtbar. Die Versicherungsprämien sind sehr gering im Vergleich zu dem möglichen Aufwand im Schadensfall, der einen Eigentümer ohne Weiteres in den Ruin treiben kann. Vergleichen Sie einfach hier Preis und Leistung; schauen Sie vorher gern auch mal in die Vergleichstest-Ergebnisse der Stiftung Warentest rein! Übrigens sind die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über die Betriebskosten - falls mietvertraglich vereinbart - auf die Mieter umlegbar.
Darunter fällt auch die Vernachlässigung der Räum- und Streupflichten. Eine Haus- und Grunstückshaftpflicht-Versicherung ist daher unverzichtbar. Die Versicherungsprämien sind sehr gering im Vergleich zu dem möglichen Aufwand im Schadensfall, der einen Eigentümer ohne Weiteres in den Ruin treiben kann. Vergleichen Sie einfach hier Preis und Leistung; schauen Sie vorher gern auch mal in die Vergleichstest-Ergebnisse der Stiftung Warentest rein! Übrigens sind die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über die Betriebskosten - falls mietvertraglich vereinbart - auf die Mieter umlegbar.
Für die selbst bewohnte Immobilie in Alleinbesitz ist dieses Risiko in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für vermietete, nur gelegentlich bewohnte oder leer stehende Immobilien oder Grundstücke und auch jeweils immer nur für das erste selbst bewohnte Haus.
Insbesondere Erbengemeinschaften sind durch dieses Risiko gefährdet, da oft nur ein Erbe das Haus bewohnt, die anderen Erben jedoch anteilig haften, da ihr jeweiliger Erbteil nicht über die Privathaftpflicht mitversichert ist.
Insbesondere Erbengemeinschaften sind durch dieses Risiko gefährdet, da oft nur ein Erbe das Haus bewohnt, die anderen Erben jedoch anteilig haften, da ihr jeweiliger Erbteil nicht über die Privathaftpflicht mitversichert ist.
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